Lange hat sie auf sich warten lassen, die erste uns vorliegende Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verwendung eines Lichtbildes auf einer Homepage, das von der Seite Flickr.com entnommen wurde.Nach den Angaben bei Wikipedia handelt es sich bei Flickr um "ein kommerzielles Web-Dienstleistungsportal mit Community-Elementen, das es Benutzern erlaubt, digitale und digitalisierte Bilder sowie kurze Videos von maximal drei Minuten Dauer mit Kommentaren und Notizen auf die Website zu laden und so anderen Nutzern zugänglich zu machen („zu teilen“)".Um dieses gigantische Fotoarchiv nach frei verwendbaren Fotos zu durchsuchen, bietet Flickr die Möglichkeit, die Suche auf solche "frei" verwendbaren Bilder einzuschränken, indem eine die entsprechenden Einstellungen vorgenommen...
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03.12.2015