Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.01.2016

Abmahnung: Paralleles Vorgehen nicht rechtsmissbräuchlich

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt/Main hat mit Beschluss vom 01.12.15 unter dem Az. 6 W 96/15 entschieden, dass ein Rechtsanwalt parallele wettbewerbsrechtliche Vorgänge mehrerer Gläubiger verfolgen darf, wenn nicht die Gläubiger konzernbedingt oder sonst miteinander verbunden sind.Damit hat das OLG Frankfurt/Main den angefochtenen Beschluss abgeändert und die Kosten des Verfahrens der Antragsgegnerin auferlegt.Die Parteien sind Konkurrenten in dem Bereich des Online-Verkaufs von Verpackungsmaterialien. Der Anwalt der Antragstellerin vertritt nicht nur diese, sondern auch andere Verpackungsfirmen. Zu den Klienten gehören auch die Firmen A GmbH und B UG. Bereits seit dem Jahre 2013 führten die Parteien und die o.g. Firmen wechselseitige rechtliche Auseinandersetzungen in...