Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 25. September 2015 entschieden, dass ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 60.000 € begründet sein kann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vorliegt. In dem Rechtsstreit wurden Fotografien von der Ehefrau eines ehemaligen deutschen Formel-1-Piloten, der auf der ganzen Welt bekannt ist, erstellt. Die Bilder zeigten sie bei ihrem Krankenhausbesuch nach einem schicksalhaften Unfall des Rennfahrers. In diesem Fall kann die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurücktreten.Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde:Bei der Klägerin handelte es sich um die Ehefrau eines verunglückten Rennfahrers. Nach seinem Skiunfall wurde er nicht mehr öffentlich gesehen....
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11.11.2015