Mit Beschluss (Az. 23 U42/14) hat das Kammergericht Berlin am 27.08.2015 entschieden, dass es vertraglich ausgeschlossen werden kann, einen Steam-Account zu übertragen. Demnach ist es dem Softwareanbieter Valve gestattet, seinen Nutzern zu untersagen, die Nutzungsrechte an ihrem Steam-Account an Dritte zu übertragen. Das KG Berlin wies damit die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des LG Berlin als unbegründet zurück. Das Landgericht Berlin hatte eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Softwareanbieter Valve abgelehnt.Bei dem Beschluss des KG Berlin spielten im Wesentlichen drei Gründe zum Online-Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke eine Rolle. Zum einen ging es um die Account-Lösung, die beim Vertrieb von Computerspielen von...
Artikel
22.11.2015