Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
19.06.2012

Man darf wieder über Sex reden

Rechtsanwalt und Blogger Ralf Möbius hat es fast geschafft. In dem vielfach aufgegriffenen Sex-Fall des LG Hannover hat das OLG Celle nun einen Hinweisbeschluss abgesetzt, der zeigt, warum es Berufungsgerichte geben muss.

Sie erinnern sich nicht? Wir hatten das berichtet: In Hannover wird eine Reinigungskraft von einem Mitarbeiter des Kunden sexuell belästigt, wenn auch auf sehr denkwürdige und nicht physische Weise. Als sie bei ihrer Chefin bittet, da nicht mehr hin zu müssen, wird nicht etwa der Böse bestraft. Sie bekommt eine einstweilige Verfügung, dass sie nicht mehr über den Vorfall reden darf. Mit Kosten und allem pi pa po.

Das Berufungsgericht hat die Rechtsordnung jetzt in einem Hinweisbeschluss vom Kopf auf die Füße zurückgestellt. Dem Kläger-Verführer wird die Rücknahme seiner Klage nahegelegt, die das LG aus unvertretbaren Gründen hochgehalten hatte.

So wichtig sind Berufungsgerichte. Deshalb ist es so gefährlich, den Zugang zu ihnen einzuschränken.

Spannend nur die Frage: Nimmt er zurück?

Da hatten wir mal ein Protokoll, das ich benutze, statt mich zu kneifen, wenn es um diese Geschichte geht. Aus dem Protokoll ging hervor, dass der Vorsitzende eines ungenannten Gerichts in einer völlig abstrusen Klage auf den anwalt und die Partei einredete, es sei absolut nichts dran an der Sache – und eine Klagerücknahme vorschlug. Nach diesem “Rechtsgespräch” ließ der Anwalt protokollieren: “Ich halte meine Rechtsansicht trotz der im Termin erörterten Bedenken aufrecht. Ich will außerdem erklären, dass ich jede abweichende Ansicht für falsch halte, und zwar so falsch, dass sie unvertretbar ist. Ich werde deshalb die Klage nicht zurücknehmen.” Das man auch im Sturm standhält, ist sicher Teil des anwaltlichen Qualifikationsprofils…