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22.01.2016
Mitnahme von E-Scootern in Bussen
Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) darf nicht unterschiedslos alle E-Scooter von der Beförderung in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs ausschließen. Sie benachteiligt damit in unzulässiger Weise Menschen mit Behinderung. Das in der Sache befasste ...