Artikel
25.01.2016
Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren
Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren gemäß § 81 Abs. 1 FamFG sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles heranzuziehen. Hierbei kann - ohne Anwendung ...