Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.01.2016

Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren

Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung in Erbscheinsverfahren gemäß § 81 Abs. 1 FamFG sind sämtliche in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles heranzuziehen. Hierbei kann - ohne Anwendung ...