Artikel
13.01.2016
Cannabis-Konsum und die fahrlässige Fahrzeugführung
Zum objektiven Handlungsunrecht des § 24a Abs. 2 StVG gehört lediglich das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG genannten be-rauschenden Mittels. Eine solche „Wirkung“ liegt nach der Legaldefinition des ...